Dachschlafkabinen Verbot

Wetter: Sehr windig aber warm

Tag zwei hier auf dem Stellplatz und schon stellt sich heraus, dass wir zwei unterhaltsamen Nachbarn haben. Der Concorde Fahrer und sein gegenüber ein Morelo Besitzer die frotzeln sich und machen Spässe über die eine oder andere Fahrzeugmarke der Luxusklasse.

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Zwei Marken, ein Hobby

So spielt es dem Fahrer von der Concorde, er nennt sich Sigi, in die Karten das auch wir mit dem gleichen Fahrzeug als Verstärkung auf den Platz gekommen sind.
Natürlich ist das alles Spass den die beiden kennen sich schon seit vielen Jahren.
Sigi ist ein sehr redseliger, unterhaltsamer und liebevoller Zeitgenosse. Er weiss viel zu erzählen und hat ein grosses Netzwerk zu wichtigen Personen der Wohn- und Reisemobil Branche.
Während Sonja mit dem Projekt Autowaschen begonnen hat musste ich immer wieder innehalten um seinen Erzählungen zu horchen.

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Sonja am Arbeiten

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Ich beim zuhören

Sigi hat mir etwas sehr Interessantes erzählt. Aufgefallen ist mir folgende Tatsache nicht direkt aber jetzt wo er es so erzählt, ja er hat recht.
Es geht um die vielen Ost-Europäischen 3.5 Tonnen Kleintransporter mit Dachschlafkabinen.
Überall auf allen Autobahnen sieht man diese kleinen Flitzer aus Polen, Rumänien, Slowakei etc.

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Fahrzeuge mit Dachschlafkabinen

Zu hunderten in grossen und kleinen Gruppen belagern sie die Autobahnrastplätze, nehmen den Brummis die Park- und Schlafplätze weg. Tage oder Wochen warten sie auf Frachtgut um wieder an einem anderen Ort nach dem Entladen sich breit zu machen.
Frankreich schiebt diesem Treiben nun den Riegel. Seit Anfang September 2020 ist Vorschrift, nach denen der Frachtführer, die ihren Fahrern keine entsprechende Unterkunft zur Einlegung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten gewährleisten, mit einer Strafe rechnen müssen (dies betrifft auch selbstständige Fahrer)
Die Unterbringung muss angemessen sein – sie muss Komfort, Hygiene und Zugang zu Toiletten gewährleisten. Es ist daher ausdrücklich verboten, sich in der Kabine eines Kleintransporters, in dessen hinterem Teil, in Dacheinrichtungen wie der Schlafkabine und in Zelten neben oder in der Nähe des Fahrzeugs aufzuhalten.

Eine Geldbuße in Höhe von 1`500 Euro wird auch fällig, wenn der Fahrer während einer Kontrolle nicht nachweisen kann, dass er seine letzten Ruhezeiten außerhalb des Fahrzeugs unter angemessenen Bedingungen verbracht hat. Sollte so ein Verstoß nicht zum ersten Mal vorkommen, beträgt die Geldstrafe sogar 3`000 Euro.

Ausländischen Sünder müssen zusätzlich eine Kaution von 750 Euro hinterlegen, damit das Fahrzeug nicht stillgelegt wird und der Fahrer seine Fahrt fortsetzen darf.

Ob nun die Rastplätze sauberer werden glaube ich zu bezweifeln. Denn weiterhin wird es unter den grossen Brummifahrern Schweine geben. Fäkalien werden nicht auf einer Toilette entsorgt, wenn es Bäume oder Gebüsche hat, Essensreste werden auch dorthin geschmissen, weil der Mülleimer zu weit weg ist, Koch- und Duschwasser wird einfach auf den Asphalt geleert.
Auch schrecken sie nicht zurück einen Ölwechsel oder grössere Reparatur auf dem Parkplatz vorzunehmen.

Es wird bestimmt nicht sauberer, aber vielleicht wieder leichter einen Schlafplatz zu finden für die Brummifahrer.